Ländlicher Raum darf digital nicht abgehängt werden

Ländlicher Raum darf digital nicht abgehängt werden

Appell an das Land: Breitbandausbau gemeinsam voranbringen, Förderung fortsetzen

L P D „Der Zugang zu schnellem Internet ist für uns unabdingbar. Ohne flächendeckenden Glasfaserausbau fehlt uns der Anschluss an Bildung, Ausbildung, Studium und sozialer Interaktion. Wer hier spart, macht das auf dem Rücken der jungen Menschen, insbesondere in den ländlichen Räumen“, erklärte der Vorsitzende der Niedersächsischen Landjugend (NLJ), Hendrik Grafelmann, bei der Pressekonferenz des Bündnisses „Glasfaserland Niedersachsen“ in Hannover. „Hier darf es künftig kein Ungleichgewicht mehr geben zwischen Stadt und Land“, betonte der angehende Ingenieur aus dem Landkreis Uelzen, „egal, ob es ums Homeoffice, störungsfreies Streamen – oder eben auch smarte Technologien in der Landwirtschaft geht.“

Das Bündnis „Glasfaserland Niedersachsen“ setzt sich für die Fortsetzung der Breitbandförderung in Niedersachsen ein. Bund, Land und Kommunen haben in den vergangenen Jahren gemeinsam die flächendeckende Versorgung der Ortschaften mit schnellem Internet vorangetrieben. Der angekündigte Förderstopp des Landes ab 2024 entzieht dieser Zusammenarbeit die Grundlage. Bei der Erschließung der Gebiete, in denen eigenwirtschaftliche Investitionen durch Telekommunikationsunternehmen nicht zu erwarten sind, trägt das Land bislang die Hälfte der verbleibenden Kosten, um die 50-prozentige Bundesförderung nutzen zu können. Fehlt dieser Anteil, können die Kommunen allein die notwendigen Mittel nicht aufbringen. Das gefährdet den weiteren Ausbau; Erfolge werden aufs Spiel gesetzt.

Zum flächendeckenden Breitbandausbau in Niedersachsen gibt es keine Alternative. Schnelles Internet gehört zur Daseinsvorsorge. Allein der eigenwirtschaftliche Ausbau der Telekommunikationsunternehmen wird das nicht erreichen. Deshalb fordert das Bündnis:

1. Das Land muss seiner Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Niedersachsen gerecht werden. 2. Die Förderung des Glasfaserausbaus durch das Land muss uneingeschränkt fortgesetzt werden. 3. Die Bundesmittel für den Glasfaserausbau dürfen nicht verfallen oder ausschließlich anderen Ländern zugutekommen. 4. Das Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen (BZNB) ist zu beauftragen, die Kommunen auch beim eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau zu beraten.

„Glasfaserland Niedersachsen“ ist ein Bündnis von Institutionen und Verbänden. Mit dabei sind bislang der Landessportbund Niedersachsen, die Niedersächsische Landjugend, das Landvolk Niedersachsen, die Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen, die IHK Niedersachsen (IHKN), die Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN), die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, der Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund, der Niedersächsische Städtetag und der Niedersächsische Landkreistag. (LPD 2023/75)

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Sonja Markgraf

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