Nach dem die sogenannte Planauslegung erfolgte, findet jetzt noch ein Erörterungstermin zu abgegebenen Einwenden und Stellungnahmen statt.
Die Einwender haben dazu eine Einladung vom Landkreis Hildesheim als Planfeststellungsbehörde erhalten.
Nach dem die sogenannte Planauslegung erfolgte, findet jetzt noch ein Erörterungstermin zu abgegebenen Einwenden und Stellungnahmen statt.
Die Einwender haben dazu eine Einladung vom Landkreis Hildesheim als Planfeststellungsbehörde erhalten.
Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung für die B1-Ortsumgehung Burgstemmen/Mahlerten
Der Landkreis Hildesheim hat die Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die B1-Ortsumgehung Burgstemmen/Mahlerten eingeleitet. Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Träger öffentlicher Belange statt.
Jeder hat die Möglichkeit, sich vom 13.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024 zu dem Vorhaben zu äußern. Vorzugsweise kann dafür auf die digitale Beteiligungsplattform zurückgegriffen werden, abrufbar unter https://beteiligung-landesplanung.de/lk-hildesheim-rvp.
Anhörungsverfahren
Für das o.g. Bauvorhaben wird auf Antrag des Landkreises Hildesheim - Bereich Kreisstraßen -,
ein Planfeststellungsverfahren nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) i.V.m. §§ 72 - 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt.
Die Planunterlagen können Sie unter folgendem Link einsehen: