EEG 2027: Landvolk fordert Streichung des Windmietdeckels

EEG 2027: Landvolk fordert Streichung des Windmietdeckels

Hennies: „Vertragsfreiheit und Eigentumsrechte müssen gewahrt bleiben“

L P D – Die geplante Begrenzung der Entgelte für Flächen, auf denen Windenergieanlagen errichtet und betrieben werden, stößt beim Landvolk Niedersachsen auf deutliche Kritik. Der im Entwurf des EEG 2027 vorgesehene sogenannte Windmietdeckel von 3,5 Prozent des Anlagenertrags sei nicht nur ein unnötiger Eingriff in bestehende Marktmechanismen, sondern könne auch die Bereitschaft von Grundeigentümern zur Flächenbereitstellung beeinträchtigen. Das Landvolk fordert deshalb die vollständige Streichung der Regelung.

„Wer den Ausbau der Windenergie beschleunigen will, darf die Eigentümer der dafür benötigten Flächen nicht aus den Verhandlungen herausnehmen“, sagt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. „Die Höhe von Mietentgelten muss Ergebnis fairer Verhandlungen zwischen Flächeneigentümern und Projektierern bleiben. Vertragsfreiheit und Eigentumsrechte sind dabei nicht verhandelbar.“

Zwar seien die prognostizierten Mietzahlungen für Windenergieflächen vor einigen Jahren teilweise mit mehr als 20 Prozent deutlich über die heutigen Marktverhältnisse hinausgegangen. Aktuell bewegten sich die Entgelte nach Einschätzung des Landvolks hingegen im Bereich von 5 bis 7,5 Prozent. Eine gesetzliche Begrenzung sei daher überflüssig.

Selbst vertraglich vereinbarte Entgelte haben keinen Bestand mehr und müssen nachverhandelt werden. Die Projektierer stehen – laut Landvolk – angesichts hoher Anlagen- und Finanzierungskosten bereits erheblich unter wirtschaftlichem Druck. Die Ausschreibungsmengen werden derzeit deutlich überzeichnet, die Zuschlagswerte sind mit fünf Cent je Kilowattstunde entsprechend niedrig. Um den wirtschaftlichen Betrieb überhaupt noch zu ermöglichen, werden deshalb die Entgelte einvernehmlich gesenkt.

Kritisch bewertet das Landvolk auch das vorgesehene Sanktionsverfahren. Die geplante Verhängung einer Vertragsstrafe bei Überschreitung des zulässigen Entgelts schaffe zusätzliche Bürokratie und erhebliche Unsicherheiten für Anlagenbetreiber. „Die Politik sollte nicht versuchen, einen funktionierenden Markt per Gesetz zu regeln“, betont Hennies. „Wir brauchen Investitionssicherheit und Akzeptanz für die Energiewende. Deshalb gehört der Mietdeckel aus dem EEG 2027 gestrichen.“  (LPD 69/2026)

Ansprechpartnerin: Silke Breustedt-Muschalla, Tel.: 0511 3670483, silke.breustedt-muschalla@landvolk.org