EEG 2027: Maisdeckel muss angehoben werden
Landvolk fordert Erhöhung der Begrenzung um 50 Prozent
L P D – Der im Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 vorgesehene Maisdeckel schränkt aus Sicht des Landvolks Niedersachsen die Möglichkeiten von Biogasanlagen unnötig ein. Danach soll der Anteil von Getreidekorn und Mais an den eingesetzten Substraten auf 25 Prozent begrenzt werden. Das Landvolk fordert, diese Grenze ganz aufzuheben oder zumindest auf 50 Prozent anzuheben.
„Biogas kann Strom genau dann bereitstellen, wenn er gebraucht wird. Damit können Biogasanlagen einen wichtigen Beitrag leisten, um Schwankungen bei Wind und Sonne sowie Netzengpässe auszugleichen“, sagt Jochen Oestmann, Kreislandwirt im Heidekreis und seit 2004 Betreiber einer Biogasanlage. Die vorhandenen Anlagen böten damit gute Voraussetzungen für eine flexible und bedarfsgerechte Stromerzeugung.
Für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb sind geeignete Substrate entscheidend. Mais ist das effizienteste Substrat aus Anbaubiomasse für die Biogaserzeugung. „Die Kosten liegen bei etwa 8 bis 10 Cent je Kilowattstunde, bei anderen Substraten aus Anbaubiomasse dagegen bei 15 Cent je Kilowattstunde und mehr“, führt Oestmann aus. Gleichzeitig haben sich die Betriebskosten der Anlagen inflationsbedingt deutlich erhöht. Ohne mehr Mais ist ein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb nicht mehr gewährleistet, so dass viele Anlagenbetreiber vor dem Aus stehen. Dann werden flexible Stromerzeugungskapazitäten fehlen, die dringend gebraucht werden. „Wir wollen mit unseren Anlagen flexibel Strom erzeugen und damit die Energiewende unterstützen. Dafür müssen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen“, betont Oestmann. Das Landvolk fordert deshalb die Streichung des Maisdeckels mindestens aber, ihn auf 50 Prozent anzuheben. Der Fruchtwechsel muss im landwirtschaftlichen Fachrecht geregelt werden und nicht im EEG. (LPD 68/2026)
Ansprechpartnerin: Alisha Trilling, Tel.: 0511 3670431, alisha.trilling@landvolk.org