GAP 2028: Junglandwirte gezielt unterstützen
Klockemann: „Passende Förderung ermöglicht den Generationswechsel“
L P D – Die EU will Junglandwirtinnen und Junglandwirte in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 stärker als bisher fördern. Hintergrund ist, dass europaweit immer weniger Höfe im Zuge des Generationswechsels weitergeführt werden. Für die Hofnachfolger stellt sich damit die Frage, wie die EU die Betriebsübernahme künftig finanziell möglicherweise unterstützt. „Wir haben uns mit verschiedenen Fördermöglichkeiten im Rahmen der GAP auseinandergesetzt, die denkbar wären“, sagt Max Klockemann, Vorsitzender der Junglandwirte Niedersachsen.
Für die Förderung von Junglandwirten kommen aus Sicht des Ackerbauern verschiedene Instrumente infrage: Finanzinstrumente wie zinsgünstige Darlehen, Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirte und Existenzgründer, Investitionsprogramme mit einer Kombination aus Zuschuss und Darlehen sowie die flächenbasierte Junglandwirte-Prämie als Direktzahlung.
Der Generationswechsel ist in der Landwirtschaft meist mit hohen Investitionen verbunden, um die Betriebe für die nächste Generation zukunftsfähig aufzustellen. Neben guten Rahmenbedingungen, Planbarkeit und Perspektiven braucht der Berufsnachwuchs sinnvolle finanzielle Förderungen. „Wir Junglandwirte favorisieren zinsgünstige Darlehen und die bisherige flächenbasierte Junglandwirte-Prämie“, sagt Klockemann.
Die Darlehen sollten unter Vorlage eines Betriebskonzepts für Neu- und Umbauten von Gebäuden, etwa Stallungen und andere Wirtschaftsgebäude, sowie Einkommensdiversifikation und/oder Landerwerb verfügbar sein. Ideal wäre nach Vorstellung der Junglandwirte ein Zinssatz von beispielsweise einem Prozent und eine Zinsbindung über eine Laufzeit von 20 Jahren. „Im Gegensatz zu einem Investitionsprogramm sehen wir bei zinsgünstigen Darlehen den großen Vorteil, dass sie unabhängig von der Politik sind“, erklärt Klockemann. Zudem ermögliche ein Darlehen ein hohes Maß an Flexibilität bei der Verwendung der Mittel. Dies sei angesichts der unterschiedlichen Betriebsausrichtungen für Junglandwirte besonders wichtig.
Die bisherige Junglandwirteprämie von 120 Euro pro Hektar sollte nach Ansicht der Junglandwirte erhalten bleiben, zumal sich der Mehraufwand bei der Antragstellung im Rahmen hält. Diese Direktzahlung gilt für maximal 120 Hektar und fünf Jahre, kommt sicher bei allen Hofnachfolgern an und ist ebenfalls unabhängig von der Politik und von der Bewirtschaftungsweise. „Die EU sollte die Höhe dieser Förderung beibehalten, da sie sonst keinen Effekt hat“, erklärt Klockemann. Investitionsprogramme können für einzelne Junglandwirte sinnvoll sein. Die Junglandwirte Niedersachsen plädieren jedoch für Förderinstrumente, die bei entsprechender Wirtschaftlichkeit möglichst vielen Hofnachfolgern offenstehen. Zudem bergen Investitionsprogramme ein hohes Risko in der Ausgestaltung. „Je nach politischer Ausrichtung der jeweiligen Bundes- bzw. Landesregierung können damit klassische Hofnachfolger zum Zuge kommen – oder ganz andere Zielgruppen“, betont Klockemann abschließend. (LPD 72/2026)
Ansprechpartnerin: Alisha Trilling, Tel.: 0511 3670431, alisha.trilling@landvolk.org