Hirtenstabübergabe in Verden: Weidetierhaltung braucht verlässliche Perspektiven

Landvolk: Ohne Wolfsmanagement haben Weidetiere keine Zukunft

L P D – Mit der Übergabe des Hirtenstabes am 1. August in Verden rückt die gesellschaftliche Bedeutung der Schäferei und Weidetierhaltung in den Mittelpunkt. Im Rahmen des von den Vereinten Nationen ausgerufenen Internationalen Jahres der Hirten und Weidelandschaften 2026 gibt Niedersachsen auf Niedersachsens größtem Bockmarkt in der Niedersachsenhalle Verden um 12.30 Uhr den symbolischen Staffelstab an Nordrhein-Westfalen weiter. Der Hirtenstab ist Teil des bundesweiten Hirtenzuges von Berlin bis Brüssel. Für den Förderverein der Deutschen Schafhaltung (FDS) und das Landvolk Niedersachsen ist die Aktion zugleich ein Appell, die politischen Rahmenbedingungen für die Weidetierhaltung spürbar zu verbessern.

Schäferinnen und Schäfer prägen seit Jahrhunderten die niedersächsischen Weidelandschaften und übernehmen wichtige Aufgaben bei der Pflege von Deichen, Mooren, Heide- und Naturschutzflächen. Gleichzeitig geraten viele Betriebe durch steigende Kosten, bürokratische Hürden und insbesondere durch die zunehmenden Wolfsrisse immer stärker unter Druck. Ohne ein wirksames Wolfsmanagement drohen immer mehr Betriebe aufzugeben.

„Der Hirtenstab steht für weit mehr als eine Tradition – er ist ein Symbol für Verantwortung, Zusammenhalt und den Erhalt unserer Weidelandschaften. Mit der Weitergabe des Stabes tragen wir auch unsere Botschaft weiter: Schäferinnen und Schäfer leisten jeden Tag unverzichtbare Arbeit für den Natur-, Arten-, Klima- und Hochwasserschutz. Diese Leistungen verdienen endlich die politische Anerkennung und wirtschaftliche Unterstützung, die sie benötigen“, betont Wendelin Schmücker, Vorsitzender des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung.

Aus Sicht des Landvolks reicht die Anerkennung allein jedoch nicht aus. Gerade in Niedersachsen, wo Wolfsübergriffe auf Weidetiere vielerorts zum Betriebsrisiko geworden sind, braucht es ein konsequentes und praxisgerechtes Wolfsmanagement mit vollständig finanziertem Herdenschutz, unbürokratischer Entschädigung aller Schäden sowie der schnellen und rechtssicheren Entnahme von Problemwölfen.

Entscheidend sei jetzt jedoch, dass die seit Herbst vergangenen Jahres zugesagte Ausweitung der Weideförderung endlich umgesetzt werde. Die Richtlinie Wolf muss so angepasst werden, dass die Fördergrenze für Schaf- und Ziegenhaltungen von bislang 10 auf 50 Tiere angehoben wird. Zudem muss bereits der Riss eines Großtieres – also eines Rindes oder Pferdes – künftig den Zugang zur Förderkulisse nach der Richtlinie Wolf ermöglichen. Erst mit diesen Änderungen können die bereitgestellten Fördermittel die Weidetierhalter tatsächlich erreichen und ihnen die notwendige Unterstützung für den langfristigen Erhalt ihrer Betriebe bieten. (LPD 57/2026)

Ansprechpartnerin: Silke Breustedt-Muschalla, Tel.: 0511 3670483, silke.breustedt-muschalla@landvolk.org