IED: Tierhaltungen sind keine Industriebetriebe – Auflagenmoratorium jetzt!
Landvolk appelliert an EU-Umweltausschuss für verhältnismäßige Regeln
L P D – Vor der Sitzung des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments am 4. November appelliert das Landvolk Niedersachsen an die Europaabgeordneten, bei der Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) die Interessen landwirtschaftlicher Familienbetriebe zu berücksichtigen. „Wir brauchen wirksamen Umweltschutz, aber keine pauschalen Regelungen, die unsere familiengeführten Tierhaltungsbetriebe – also Höfe, die ihren Tierbestand mit ein oder zwei Familienmitgliedern oder angestellten Mitarbeitenden betreuen – belasten. Angesichts der desaströsen wirtschaftlichen Lage in der Schweinehaltung sind weitere kostenintensive Auflagen völlig unverständlich, zumal die Landwirtschaft in Deutschland die EU-Emissionsvorgaben für 2030 vorzeitig erreichen wird“, betont Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. Er ruft die Mitglieder des Umweltausschusses dazu auf, sich für praxistaugliche und wirtschaftlich tragfähige Änderungen der IED-Vorgaben einzusetzen.
Das Landvolk begrüßt, dass sich im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments bereits eine Mehrheit für eine Korrektur der unverhältnismäßigen Ausweitung des Anwendungsbereichs auf kleinere Tierhaltungen ausgesprochen hat. Diese Position müsse sich auch im Umweltausschuss und in den weiteren Verhandlungen durchsetzen.
Deutschland sei bei einem Ziel der IED, die Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren, auf einem guten Weg. Nach Einschätzung des Landvolks werden die Minderungsziele der europäischen NEC-Richtlinie bereits 2025 weitgehend erreicht, da bereits 2024 nur noch 36.000 Tonnen zur Zielerreichung fehlten. Allein die seit Februar 2025 vorgeschriebene emissionsärmere Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger wird nach Landvolk-Einschätzung die Emissionen um mindestens weitere 20.000 bis 30.000 Tonnen senken. „Unsere Betriebe haben bei der Emissionsminderung erhebliche Fortschritte erzielt. Diesen erfolgreichen Weg müssen wir mit wirksamen Maßnahmen fortsetzen, statt zusätzliche bürokratische Hürden aufzubauen“, sagt Hennies.
Hingegen drohe die aktuelle Einbeziehung deutlich kleinerer Betriebe in die IED-Richtlinie, die Aufgabe der Nutztierhaltung anzutreiben. Hohe Kosten, zusätzliche Dokumentationspflichten und komplexe Genehmigungsverfahren träfen insbesondere diese familiengeführten Unternehmen. „Damit werden die notwendigen Investitionen in Tierwohl und moderne Haltungssysteme nicht nur erschwert, sondern sie befeuern den Ausstieg aus der Tierhaltung“, ist sich Hennies sicher.
Das Landvolk fordert deshalb, zu den bis 2024 geltenden Schwellenwerten für Schweine- und Geflügelhaltungen auf Basis der Stallplätze zurückzukehren. Zudem sollen die Zusammenrechnung räumlich und funktional unabhängiger Betriebsstandorte sowie die Revisionsklausel zur möglichen Einbeziehung der Rinderhaltung gestrichen werden.
„Wir appellieren an unsere niedersächsischen Europaabgeordneten, sich vor der anstehenden Sitzung für eine verhältnismäßige Revision der IED starkzumachen. Unsere bäuerlichen Familienbetriebe dürfen von der Politik nicht länger mit neuen Auflagen bedroht werden, deren Kosten sie nicht erwirtschaften können“, erklärt Hennies. (LPD 84/2026)
Ansprechpartnerin: Silke Breustedt-Muschalla, Tel.: 0511 3670483, silke.breustedt-muschalla@landvolk.org