Landvolk: Agri-PV darf nicht ausgebremst werden
Von Hammerstein: „Wer Agri-PV will, muss sie auch wirtschaftlich ermöglichen“
L P D – Agri-Photovoltaik (Agri-PV) verbindet Landwirtschaft und erneuerbare Stromerzeugung auf derselben Fläche. Damit kann der Ausbau der Solarenergie vorangetrieben werden, ohne landwirtschaftliche Nutzflächen in großem Umfang der Produktion zu entziehen. Doch aus Sicht des Landvolks droht dieses Potenzial an den politischen Rahmenbedingungen zu scheitern.
Der Entwurf für das EEG 2027 sieht für besondere Solaranlagen lediglich einen Bonus von 0,5 Cent je Kilowattstunde (Ct/kWh) vor. „Das ist politisch nicht akzeptabel. Agri-PV ist wegen ihrer besonderen Konstruktion und der Anforderungen an die landwirtschaftliche Nutzung erheblich teurer und aufwändiger als eine konventionelle PV-Freiflächenanlage. Mit 0,5 Ct/kWh wird dieser Mehraufwand nicht annähernd berücksichtigt“, kritisiert der Vorsitzende des Ausschusses Regenerative Energien im Landvolk Niedersachsen, Alexander von Hammerstein.
Dabei hatte der Gesetzgeber den höheren Förderbedarf bereits erkannt: Das 2024 beschlossene Solarpaket sah für besondere Solaranlagen einen Gebotshöchstwert von 9,5 Cent/kWh vor – 3,6 Cent mehr als für konventionelle PV-Freiflächenanlagen. Diese Regelung trat allerdings mangels beihilferechtlicher Genehmigung der EU-Kommission nicht in Kraft. „Jetzt von 3,6 Cent auf einen Bonus von gerade einmal 0,5 Cent zurückzufallen, ist der falsche Weg. Damit wird die Wirtschaftlichkeit von Agri-PV-Projekten massiv gefährdet“, betont von Hammerstein.
Das Landvolk fordert deshalb, den Bonus auf 2,5 Cent/kWh anzuheben. Zudem müsse das EEG auch die Fördervoraussetzungen für sogenannte Tracker-Anlagen – bei denen die Solarmodule tagsüber der Sonne von Ost nach West nachgeführt werden – eindeutig regeln. Sie müssten eine dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung ermöglichen und die vorgesehenen Anforderungen, insbesondere 0,80 Meter lichte Höhe in senkrechter Stellung und 2,10 Meter Achshöhe, erfüllen. Auch die Bundesnetzagentur müsse ihre Festlegung zu Agri-PV weiterentwickeln. Gefördert werden dürften ausschließlich Anlagen, die eine echte Doppelnutzung für Landwirtschaft und Stromerzeugung gewährleisten. „Wer Agri-PV politisch will, muss sie auch wirtschaftlich ermöglichen. Dafür muss der EEG-Entwurf dringend nachgebessert werden“, fordert von Hammerstein abschließend. (LPD 71/2026)
Ansprechpartnerin: Silke Breustedt-Muschalla, Tel.: 0511 3670483, silke.breustedt-muschalla@landvolk.org