Landvolk: Weg vom Denken „Kontrolle – Sanktion – Widerspruch“
FANi-App und Digitalisierung können Bürokratie abbauen, Landwirte erleben aktuell das Gegenteil
L P D – Seit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 gehört die FANi-App (Fotos Agrarförderung Niedersachsen) für viele Betriebe zum Förderalltag. „Niedersachsens Landwirte sind als Antragsteller inzwischen aktiv in das Kontrollsystem eingebunden und müssen das hundertprozentige Einhalten von Vorgaben über sogenannte Fotobelegaufträge nachweisen“, berichtet Landvolkpräsident Holger Hennies. Dazu zählen unter anderem die Kulturartenerkennung, der Nachweis von Kennarten bei Öko-Regelung 5 sowie bei den Agrarumweltmaßnahmen GN 56 und GN 58, die landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland und die Mindesttätigkeit auf Brachen.
„Aus Sicht des Landvolks ist der grundsätzliche Ansatz der Digitalisierung richtig. Gerade bei der Öko-Regelung 5 und den genannten Agrarumweltmaßnahmen funktioniert das System inzwischen mit einigen Ausnahmen deutlich besser als zu Beginn“, führt Hennies aus. Auch die Möglichkeit der Vorab-Dokumentation oder die geplanten Push-Mitteilungen in der FANi-App seien sinnvolle Schritte.
„Kritisch sehen wir vor allem den Umfang der Kontrollen. Viele Fotobelegaufträge sind aus landwirtschaftlicher Sicht unnötig. Mit Blick auf die nächste GAP-Förderperiode haben wir Sorge, dass der Umfang unnötiger Fotobelegaufträge weiter ausgeweitet wird“, führt Hennies aus. So nutzen Betriebe ihr Dauergrünland ohnehin regelmäßig, da sie auf das dort wachsende Futter angewiesen sind – ein zusätzlicher Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit schafft keinen Mehrwert. Ähnlich widersprüchlich ist der Nachweis der Mindesttätigkeit auf Brachen: Aus Naturschutzsicht ist ein regelmäßiges Mulchen häufig wenig sinnvoll, zugleich wollen Landwirte aus Eigeninteresse langfristig eine Verbuschung vermeiden. „Hinzu kommen zahlreiche Fotobelegaufträge zur Kulturartenbestimmung, die in der Praxis schnell unübersichtlich werden“, lautet Hennies Erfahrung.
Die Strategie des niedersächsischen Landwirtschaftsministerium ist offenbar dabei, möglichst früh und tendenziell viele Aufträge zu verschicken, damit Betriebe ausreichend Zeit zur Bearbeitung haben. „Das ist nachvollziehbar, sorgt aber in der Fläche für Verwirrung. Nicht jeder eingestellte Auftrag muss am Ende tatsächlich abgearbeitet werden, weil Satellitendaten später doch noch ausreichen. Vor allem für Antragsteller mit vielen kleinen Flächen – oder aber auch vielen Kulturen – geht damit häufig ein großer Koordinations- und Prüfaufwand in der App selbst einher. Der eigentliche Gedanke der Vereinfachung durch Digitalisierung geht dabei verloren“, gibt Hennies zu bedenken.
Deshalb fordert das Landvolk klare Grenzen: „Nur weil etwas technisch kontrollierbar ist, muss es nicht automatisch kontrolliert werden. Und was technisch nicht zuverlässig geprüft werden kann, darf nicht pauschal auf die Antragsteller abgewälzt werden“, sagt Landvolkpräsident Hennies.
Langfristig kann die FANi-App Teil eines echten Bürokratieabbaus sein – insbesondere als mobile Ergänzung zu „Agrarförderung Niedersachsen Digital“ (ANDI) und für einen besseren digitalen Austausch zwischen Antragstellern und Bewilligungsstellen. Entscheidend ist jedoch, dass die Verwaltung das Instrument gezielt und verantwortungsvoll nutzt: vor allem bei freiwilligen Maßnahmen und förderspezifischen Nachweisen.
„Ziel muss ein Wandel weg vom linearen Prozess „Kontrolle – Sanktion“ sein, bei dem am Ende häufig ein langwieriges Widerspruchsverfahren steht. Stattdessen brauchen wir einen verbindlichen, konstruktiven Austausch zwischen Landwirtschaft und Verwaltung mit dem Ziel, Fehler schon in der Entstehung zu erkennen und zu vermeiden. Es ist schließlich auch im Interesse der Verwaltung, dass Förderung möglichst effizient und fehlerfrei abläuft“, mahnt Hennies an. Darüber hinaus müssten auch die Umweltbehörden punktuell, dort wie sie an Verwaltungsprozessen beteiligt sind, in die Workflows der Agrarverwaltung eingebunden werden. Der bisher sehr aufwändige Schriftverkehr mit den Umweltbehörden, z.B. bei Anzeige der Grünlanderneuerung, könnte mit der App dadurch deutlich vereinfacht werden. Hier fehlt es leider bisher an Ambitionen der Landesregierung.
Um effizient mit FANi die aktuell notwendigen Nachweispflichten zu erfüllen, empfiehlt der Landesbauernverband die Handreichungen und das Info-Material der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und des Servicezentrums Landentwicklung und Agrarförderung. (LPD 40/2026)
Ansprechpartnerin: Silke Breustedt-Muschalla, Tel.: 0511 3670483, silke.breustedt-muschalla@landvolk.org