Sikawild: Strampe fordert Ausnahmen für gesicherte Gehegehaltung

Landwirtschaftliche Wildtierhalter wollen bestehende Betriebe erhalten – klare Unterscheidung zu freilebenden Beständen

L P D – „Wir brauchen eine Ausnahmeregelung für die landwirtschaftliche Sikawildhaltung in sicher eingezäunten Gehegen.“ Das fordert Joachim Strampe, Vorsitzender des Landesverbandes für landwirtschaftliche Wildtierhaltung Niedersachsen, angesichts der neuen EU-Vorgaben. Der Sikahirsch wurde 2025 in die EU-Liste der invasiven gebietsfremden Arten aufgenommen. Aus Sicht der landwirtschaftlichen Wildtierhalter müsse im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Biodiversität dabei klar zwischen freilebenden Beständen und kontrollierter Haltung in landwirtschaftlichen Betrieben unterschieden werden.

„Unsere Betriebe halten die Tiere kontrolliert und verhindern ein Entkommen. Gleichzeitig bewirtschaften sie Grünland, erzeugen regionale Lebensmittel und schaffen Wertschöpfung im ländlichen Raum“, sagt Strampe gegenüber dem Landvolk-Pressedienst. Viele Betriebe seien seit Jahren oder Jahrzehnten auf die Haltung von Sikawild ausgerichtet. Eine kurzfristige Umstellung auf eine andere Wildart sei deshalb nicht ohne Weiteres möglich.

In Niedersachsen wird Sikawild überwiegend in Gehegen gehalten. Freilebende Tiere wurden zuletzt in den Landkreisen Osnabrück, Holzminden und Nienburg gemeldet. Holzminden sticht hervor, weil es im Weserbergland liegt nahe dem bekannten Sikawildvorkommen um Beverungen im benachbarten Nordrhein-Westfalen. Ein flächendeckender freilebender Bestand besteht in Niedersachsen nicht. Strampe verweist deshalb auf Artikel 9 der EU-Verordnung 1143/2014. Dieser eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Genehmigung aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses. „Diese Möglichkeit muss für bestehende, gesicherte landwirtschaftliche Haltungen geprüft und genutzt werden“, fordert er und ruft dazu auf, die derzeit laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu den vorgesehenen Managementmaßnahmen zu nutzen, um dort auf die Bedingungen und Folgen für die betroffenen Betriebe hinzuweisen. Bis zum 23. November 2026 ist dies möglich unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hmlu/beteiligung/themen/1008965 (LPD 74/2026)

Ansprechpartnerin: Silke Breustedt-Muschalla, Tel.: 0511 3670483, silke.breustedt-muschalla@landvolk.org