Virtuelle Zäune für Weidetiere und Wiesenbrüter

Landvolk Niedersachsen fordert Zulassung in Deutschland

L P D – Das Landvolk Niedersachsen fordert schon seit Längerem, virtuelle Zaunsysteme in Deutschland rechtlich klar zu regeln und als Ergänzung zu konventionellen Zäunen zu ermöglichen. Wissenschaftliche Ergebnisse und Handlungsempfehlungen, die diese Position stützen sind nun in einem neuen Thünen Working Paper und einem begleitenden Policy Brief des Johann Heinrich von Thünen-Instituts in Braunschweig zusammengefasst worden.

Virtuelle Zäune ermöglichen eine flexible, digitale Abgrenzung von Weideflächen. Die Tiere tragen Halsbänder, die ihren Standort per Satellit erfassen. Nähert sich ein Tier der festgelegten Grenze, gibt das Halsband ein akustisches Warnsignal ab. Beim Überschreiten folgt ein kurzer elektrischer Impuls. Studien zeigen, dass Weidetiere das System innerhalb weniger Tage erlernen und anschließend auf das Warnsignal reagieren, um weitere Impulse zu vermeiden.

Der Einsatz solcher Systeme mit elektrischer Impulsabgabe ist nach derzeitiger Rechtseinschätzung in Deutschland nicht zulässig. Das Landvolk fordert eine Anpassung oder Ausnahmeregelung, da laut Thünen-Institut virtuelle Zäune bei sachgerechter Anwendung tierwohlgerecht eingesetzt werden können.

„Für uns Milchviehhalter hätte das System entscheidende arbeitswirtschaftliche Vorteile. Wir könnten unseren Kühen flexibel neue Weideflächen mit frischem Gras anbieten, ohne dafür jedes Mal Zäune versetzen zu müssen“, erklärt Dr. Karsten Padeken vom Grünlandzentrum Niedersachsen/Bremen. Er verweist auf die wissenschaftliche Studienlage: „Wenn virtuelle Zäune mit herkömmlichen Elektrozäunen vergleichbar sind, sollte das Bundeslandwirtschaftsministerium seine bisherige Einschätzung überarbeiten.“

Auch der Naturschutz würde davon profitieren. Kleinere Flächen lassen sich gezielt von der Beweidung ausnehmen, um Bodenbrüter zu schützen. „Bei der Beweidung durch Rinder kommt es immer wieder zu Nestverlusten, wenn Nester zertreten werden. Virtuelle Zäune ermöglichen es, solche Bereiche effektiv auszuzäunen und damit den Wiesenbrüterschutz zu unterstützen“, betont der Landwirt. Die Halsbänder können zudem Fress- und Liegezeiten sowie das Aktivitätsniveau einzelner Tiere digital erfassen und so die Tierüberwachung verbessern.

Das Autorenteam des Thünen Working Papers empfiehlt, virtuelle Zäune grundsätzlich ergänzend zu konventionellen Zäunen zuzulassen. Auf feste Außenzäune soll nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa auf Deichen oder im alpinen Raum, verzichtet werden können. Norwegen, Irland, die Niederlande, Australien, Neuseeland und die USA setzen die Innovation bereits in der Praxis ein.

„Auch wir deutschen Milchviehhalter sollten von dieser Technik profitieren können. Gerade für die Weidetierhaltung und den Naturschutz halte ich sie für sinnvoll“, sagt Padeken. Deutschland sollte offen sein für erfolgreiche wissenschaftliche Erkenntnisse und internationale Erfahrungen. (LPD 79/2026)

Ansprechpartnerin: Alisha Trilling, Tel.: 0511 3670431, alisha.trilling@landvolk.org

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Virtual Fencing: Mehr als nur ein unsichtbarer Zaun – Milchland

Thünen Institut Working Paper
Wissenschaftliche Evidenz als Grundlage für die Zulassung virtueller Zaunsysteme

Thünen Institut Policy Brief
Virtuelle Zäune für Weidetiere: Studienlage spricht für Zulassung