Wo EU-Standards in Niedersachsen an ihre Grenzen stoßen
Praxischeck mit Vertretern der EU-Kommission
L P D – Die Umsetzung der sogenannten GLÖZ-Standards stellt die Landwirtinnen und Landwirte in Niedersachsen vor erhebliche Herausforderungen. Um die Auswirkungen der Regelungen in der landwirtschaftlichen Praxis zu verdeutlichen, hat das Landvolk Niedersachsen Vertreter der EU-Kommission eingeladen, sich in der Fläche ein Bild von den Problemstellungen zu machen und Lösungsansätze aus Sicht des Berufsstandes zu diskutieren.
„Die Europäische Union und auch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sind für die Landwirtschaft sehr wichtig. Wir sehen jedoch zunehmenden Frust bei unseren Mitgliedern, der verstärkt in Unverständnis und Wut auf Brüssel resultiert“, erklärt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. Die GLÖZ-Standards (Vorschriften zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen) hätten in einigen Bereichen den Charakter eines doppelten Fachrechts. „Es muss genau abgewogen werden, wo sie Sinn ergeben und wie die Umsetzung möglichst bürokratiearm gelingen kann, sodass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft nicht leidet“, betont Hennies.
Ein zentrales Thema für viele Landwirte ist die Narbenerneuerung auf Dauergrünland. Große Probleme stellen dabei die Anforderungen der GLÖZ 9 dar. Diese Regelung verhindert die notwendige Erneuerung der Grasnarbe in EU-Vogelschutzgebieten. Die Narbenerneuerung ist jedoch ein wichtiges Instrument, um hochwertiges Grundfutter zu erzeugen. Das pauschale Pflugverbot hindert die Betriebe daran, wettbewerbsfähig zu bleiben, ohne dass diese Einschränkung substanziell zum Wiesenvogelschutz beiträgt. Lokal koordinierte Managementstellen wären effizienter und brächten auch der Landwirtschaft mehr Flexibilität – ohne pauschale Eingriffe.
Ähnliche Herausforderungen bestehen auf Moorstandorten im Rahmen von GLÖZ 2. Anhand von in der Vergangenheit stark veränderten Böden (Treposole) wurde den Kommissionsmitgliedern verdeutlicht, dass Böden selbst innerhalb weniger Meter sehr unterschiedliche Eigenschaften aufweisen können. Gerade auf Flächen, bei denen das Moor in der Vergangenheit unter die Oberfläche gebracht und mit Sand überdeckt wurde, fallen die Emissionen geringer aus als auf intakten Moorböden. Dennoch liegen viele dieser Flächen innerhalb der GLÖZ-2-Kulisse, sodass eine notwendige Narbenerneuerung nicht möglich ist. Gleichzeitig ist der Nachweis, dass einzelne Flächen aufgrund ihrer tatsächlichen Bodeneigenschaften anders bewertet werden müssten, für die betroffenen Betriebe mit erheblichem Aufwand verbunden.
Auch beim Erosionsschutz zeigen sich erhebliche Zielkonflikte. Die Vorgaben der GLÖZ 5 Regelung zum Erosionsschutz schränken in erosionsgefährdeten Hanglagen den Einsatz des Pfluges ein – obwohl dieser ein wichtiges Instrument des integrierten Pflanzenschutzes sein kann. Besonders deutlich wird die Problematik in Wasserschutzgebieten, denn dort dürfen weder wichtige Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, noch ist der Pflugeinsatz für konventionell wirtschaftende Betriebe erlaubt. Aus Sicht der Landwirte erschwert diese nicht nachvollziehbare Kombination eine wirksame und zugleich nachhaltige Bewirtschaftung erheblich.
Hennies sieht bei den GLÖZ-Standards durchaus Spielräume: „Die EU-Kommission eröffnet bereits heute Möglichkeiten für in der Fläche umsetzbare Lösungen. Diese müssen Bund und Niedersachsen nun endlich konsequent nutzen und den Landwirten wieder mehr Eigenverantwortung ermöglichen. Wirklichen Bürokratieabbau erreichen wir allerdings nur, wenn einzelne Regelungen ganz gestrichen werden.“
Ansprechpartnerin: Alisha Trilling, Tel.: 0511 3670431, alisha.trilling@landvolk.org